Rechtsprechung
OLG Celle, 27.07.1994 - 9 U 101/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1065
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16
Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit …
Auch ein Gesellschafter, der die Gesellschafterstellung nur in der Zeit zwischen der Fälligkeit der Forderungen, derentwegen das Kaduzierungsverfahren betrieben wird, und dem Eintritt der Voraussetzungen der §§ 21 bis 23 GmbHG innehatte, haftet entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (siehe OLG Celle, NJW-RR 1995, 1065 f.;… Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 24 Rn. 6;… BeckOK GmbHG/H. Jaeger, Stand: 1. Februar 2018, § 24 Rn. 2.1;… Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., § 24 Rn. 16;… Hk-GmbHG/Saenger, 3. Aufl., § 24 Rn. 7;… Scholz/ Emmerich, GmbHG, 12. Aufl., § 24 Rn. 15b) nach § 24 GmbHG. - LG Potsdam, 28.02.2014 - 1 O 471/11 Jedenfalls die (vorliegend nicht gegebene) Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Fälligstellung ist Voraussetzung für eine Haftung nach § 24 GmbHG, die (vorliegend gegebene) Gesellschaftereigenschaft lediglich zu einem Zeitpunkt, in dem die Einlageforderung noch fällig war, ist dagegen nicht hinreichend (OLG Celle, Urteil vom 27.07.1994, 9 U 101/93 ).